Allgemeine
Geschäftsbedingungen EFA GmbH
Die abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Onlineshop finden Sie hier.
I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste.
Unseren Bedingungen entgegenstehenden oder von unseren
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des
Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung
zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der
vorstehenden Regelung unberührt.
2.Die AGB gelten für Folgegeschäfte, auch
wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
II. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekt oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen
und die mit einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibungen
Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen,
Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten
sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten
für neue Technologien sind freibleibend soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Wir behalten uns insbesondere Änderungen
und Verbesserungen vor, die dem technischen Fortschritt
dienen.
2. Die vom Käufer aufgegebenen Bestellungen, auch
die per Telefon, Fax oder Email sind bindend. Wir sind
berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung
der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch
die Auslieferung erklärt werden.
III. Preise
1. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung
können dem Kunden zusätzlich berechnet werden.
2. Rechnungen für Warenlieferung sind innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit 2% Skonto oder
innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug netto zahlbar. Wir
behalten uns vor, im Einzelfall keinen Skonto zu gewähren.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur
zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen
werden berechnet.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug
berechnen wir ohne weitere Mahnung, spätestens
nach Zugang der 1.Mahnung Verzugszinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen
geringeren Zinsschaden nachzuweisen.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer
nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderung
aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer
ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
IV. Lieferung
1.Liefertermine werden grundsätzlich unverbindlich
vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernissen, unabhängig davon,
ob diese bei uns oder beim Hersteller eintreten, wie
z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe,
Sabotage, Rohstoffmangel unverschuldete verspätete
Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern
den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann wenn
sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Sollten wir mehr als 4 Wochen in Verzug geraten,
kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen
Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche
vom Vertrag zurücktreten.
2. Liefertermine sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung des Liefertermins verbindlich.
Wir werden uns jedoch nach Kräften bemühen,
Terminwünsche des Kunden soweit als möglich
zu berücksichtigen.
3. Sofern nicht anders vereinbart sind wir berechtigt,
aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware des
Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten,
hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt
er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5. Im kaufmännischem Verkehr sind wir zu Teillieferungen
berechtigt.
6. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz
oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen
mit uns vereinbart, die er zu vertreten hat, sind wir
berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadenersatz
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in entstandener
Höhe zu verlangen.
7. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von zwei
Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb
von sechs Monaten anzuzeigen. Die für Kaufleute
geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem.
§§277,378 HGB bleiben hiervon unberührt.
8. Bei vereinbartem Versendungsverkauf geht die Gefahr
auf den Käufer über, sobald wir die Sache
dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt ausgeliefert hat.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie darf nur
im ordentlichen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung
oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert
werden. Für diesen Fall tritt der Vertragspartner
bereits jetzt bis zur völligen Tilgung unserer
Forderungen die ihm aus deren Veräußerung
gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe
seines Weiterverkaufspreises mit allen Nebenrechten
an uns ab.
2. Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung
der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat uns jedoch
auf Verlangen die Höhe der Forderungen und die
Namen der Schuldner mitzuteilen.
3. Der Vertragspartner hat die eingezogenen Beträge,
soweit unsere Forderungen fällig sind, an uns abzuführen.
4. Wir sind berechtigt den Schuldnern des Vertragspartners
die Forderungsabtretung mitzuteilen.
5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner
nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden,
zur Sicherung zu übereignen bzw. zu vermieten.
6. Kommt der Vertragspartner den sich aus dem Eigentumsvorbehalt
ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, wird die Gesamtforderung
gegen ihn sofort fällig.
7. Das Recht auf Weiterveräußerung erlischt
bei Zahlungsverzug der Vermögenverhältnisse
des Vertragspartners. Sollte eine wesentliche Verschlechterung
des Vertragspartners eintreten oder befindet sich dieser
in Zahlungsverzug, so ist dieser verpflichtet, uns dies
anzuzeigen und auf Verlangen die Ware herauszugeben.
8. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden
oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes
zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt
die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß
die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen
ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das
Miteigentum für uns.
9. Im kaufmännischem Verkehr ist die während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum
stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl
und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus
dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
VI. Haftung
1. Die Haftung ist auf solchen Schaden beschränkt,
mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den
damals bekannten Umständen vernünftigerweise
zu rechnen war. Für nichtvorhersehbare Schäden
wird nicht gehaftet.
2. Nicht gehaftet wird weiterhin für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem
Gewinn.
3. Die Haftung wegen Schlecht-u. Nichterfüllung
ist beschränkt auf grob fahrlässige Vertragsverletzung.
4. Die Schadensersatzansprüche verjähren mit
Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung.
VII. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
2. Gerichtsstand für sämtliche zwischen uns
und den Vertragspartnern aus Vertragsverhältnissen
entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.
3. Für sämtliche sich aus den Vertragsverhältnissen
ergebenen Streitigkeiten zwischen uns und den Vertragspartnern
kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland zur Anwendung.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext
eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien
die unwirksam oder unvollständigen Bestimmungen
durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen
weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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